MFR und GAP ab 2028
Die Europäische Union hat den ersten Aufschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2028 bis 2032 gemacht. Zentral im MFR ist stets die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. In der GAP wurden bisher in der ersten und zweiten Säule zum einen Flächenprämien an landwirtschaftliche Betriebe ausgezahlt sowie nachhaltige Produktion in der Landwirtschaft und ländliche Räume unterstützt. Der neue MFR sieht eine gänzlich neue Struktur vor, und die beiden Säulen existieren in ihrer bisherigen Form nicht mehr.
Wie sieht der neue Aufbau des MFR aus?
Der neue MFR soll deutlich flexibler werden, um im bestehenden Haushalt schnell auf Krisen oder sich verändernde Gegebenheiten reagieren zu können. Dabei werden die Mittel auf vier Rubriken verteilt. Das Gesamtvolumen des Haushalts beträgt knapp 2 Billionen Euro. Die Mittel sollen dabei zukünftig über 27 Nationale Regionale Partnerschaftspläne verteilt werden. Diese ersetzen mehr als 500 laufende Programme der EU
Rubrik 1: Partnerschaft und Zusammenhalt: Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Sicherheit, Verteidigung, Landwirtschaft und ländlicher Räume. Finanzvolumen von 894,2 Mrd. Euro. Die Umsetzung soll dabei durch Nationale Regionale Partnerschaftspläne erfolgen.
Rubrik 2: Wettbewerbsfähig und Krisenvorsorge: Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, Horizont Europa, Fazilität „Connecting Europe“, Erasmus+, Katastrophenschutzverfahren, AgoraEU (für Kultur & Zivilgesellschaft). Finanzvolumen von 589,6 Mrd. Euro
Rubrik 3: Außenbeziehungen: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Mittel für internationale Partnerschaften, Unterstützung für überseeische Länder und Gebiete. Finanzvolumen von 215,2 Mrd. Euro.
Rubrik 4: Verwaltung: Finanzierung europäische Institutionen und Verwaltung. Finanzvolumen von Konstant 6% des EU Haushaltes.
+ 168 Mrd. Euro Rückzahlungen der Next Generation EU Kredite welche während Corona aufgenommen wurden.
Abbildung 1 Übersicht Aufbau MFR 2028-2032 (MFR in Zahlen: Wie die EU 2 Billionen Euro ausgeben würde – Euractiv)
Das Geld soll künftig über die Mitgliedstaaten (MS) verteilt werden – nicht wie bisher, als die Bundesländer Mittel direkt bei der EU abrufen konnten. Dadurch droht den Bundesländern ein Stück Autonomie in der Ausgestaltung ihrer Agrarpolitik verloren zu gehen. Das Geld wird dabei nicht vorab über Programme oder Pläne verteilt, sondern die MS können dies selbst ausgestalten. Diese Ausgestaltung soll sich an den vorgegebenen Zielen der EU orientieren. Die Mittelauszahlung soll anhand der Zielerreichung erfolgen. Wie diese kontrolliert werden soll und welche Sanktionen vorgesehen sind, ist nicht näher erläutert.
GAP
Die Mittel der GAP finden sich in Rubrik 1 des MFR wieder. Die Unterteilung in erste und zweite Säule existiert im neuen MFR nicht mehr. Baden-Württemberg hat in der Vergangenheit den Großteil seiner Förderprogramme für Landwirtschaft und ländlichen Raum über die zweite Säule der GAP mitfinanziert. Etwa die Hälfte der Mittel kam dabei aus dem landeseigenen Haushalt. Im aktuellen Vorschlag zur Ausgestaltung des MFR und der GAP gibt es kein Mindestbudget für die Entwicklung ländlicher Räume, und auch das feste Budget für Agrarpolitik ist geringer als zuvor. Dadurch stehen die Mittel für Agrarpolitik und ländliche Räume in direkter Konkurrenz zu anderen Politikbereichen. Es besteht die Gefahr, dass die Mittel aufgerieben werden und künftig weniger zur Verfügung stehen. Nun gilt es, in der neuen Förderstruktur (vgl. Abbildung 1) Wege zu finden, die bestehenden Programme unterzubringen und zu finanzieren. Zum aktuellen Stand lässt sich hierzu keine finale Aussage treffen.
- 300 Mrd. sind für die GAP im MFR reserviert. Dies wären 119 Mrd. weniger als im aktuellen MFR und entspräche einer Kürzung von 28%. Je nach Bedarf können auch weitere Mittel aus anderen Töpfen beantragt werden.
- Direktzahlungen sollen weiterhin 100% von der EU übernommen werden. Diese sollen regionalspezifisch Ausgestaltet werden. Im Rahmen der Kohäsionspolitik sollen dabei besonders Bedürftige Regionen verstärkt unterstützt werden. Auch innerhalb Deutschlands unterschiedliche Hektarbeträge zwischen 130 und 240 Euro/Hektar möglich[1]
- Weitere Maßnahmen zu Klima- und Umweltschutz sollen mindestens 30% von den Mitgliedstaaten Kofinanziert werden. Agrarumweltmaßnahmen sollen nach dem Grundsatz „No Significant Harm“[2] – Mindestanforderungen (Sozial und ökologisch) werden von den Mitgliedstaaten anhand der festgelegten Ziele (Böden, Gewässer etc.) kontrolliert.
- Die Direktzahlungen sollen zukünftig Degressiv ausgestaltet werden und bei 100 000 Euro pro Betrieb soll eine Kappung der Zahlungen stattfinden. Bei Holdings mit mehreren Gesellschaften wird dies auf die Zahlungen Insgesamt angewandt!
Tabelle 1 Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL establishing the conditions for the implementation of the Union support to the Common Agriculture Policy for the period from 2028 to 2034 S. 21/22
| Direktzahlungen | Prozentuale Reduktion |
| Bis 20 000 | – |
| 20 000 – 50 000 | -25% |
| 50 000 – 75 000 | -50% |
| 75 000 – 100 000 | -75% |
| Ab 100 000 | Keine Auszahlung mehr |
- Es soll Sichergestellt werden die Zahlung nur an Betriebe gehen welche landwirtschaftlich tätig sind und zur Ernährungssicherheit beitragen
- Pauschalförderung für Small Farmers[1] bei maximal 3000 Euro, diese lag vorher bei 1250 Euro[2]. Den Flächenschwellenwerte können Mitgliedstaaten weiterhin selbständig bestimmen. Durch die Erhöhung der Pauschalförderung kann dies für mehr Betriebe relevant werden das sie vom Fördervolumen unter die 3000 Euro fallen. In der Vergangenheit konnten die Mitgliedstaaten diese Pauschalförderung freiwillig anbieten. Dies haben 6/27 Mitgliedstaaten angeboten, zukünftig wird dies verpflichtend.
- Um den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu fördern sollen spätestens ab 2032 Pensionäre keine Direktzahlungen mehr erhalten. Gleichzeitig soll es verstärkte Möglichkeiten der Junglandwirtförderung geben. Pro Junglandwirt sind hier Förderungen bis maximal 300 000 Euro möglich.
Darunter fällt:
- Existenzgründungsbeihilfe,
- einkommensstützende Flächenprämien,
- gezielte Förderung kleiner Betriebe,
- Investitionsbeihilfen mit erhöhtem Fördersatz,
- Zugang zu Finanzinstrumenten,
- Unterstützung für ländliche Unternehmensgründungen,
- Innovationsförderung und Kooperationen (z. B. EIP-AGRI),
- Förderung des Generationenwechsels,
- Betriebsentlastungsdienste sowie
- maßgeschneiderte Beratung und Schulungen
[1] Alle Fakten: Was Landwirte über die GAP-Reform 2028 wissen müssen | agrarheute.com
[2] Aktivität gelten nur dann als nachhaltig, wenn sie einen substantiell positiven Beitrag zu mindestens einem Umweltziel leistet und keinem der anderen Umweltziele signifikant schadet
[3] Wird von Mitgliedstaaten festgelegt was Small Farmer ist
[4] Verordnung – 2021/2115 – DE – EUR-Lex Artikel 28







