Eine gute Nachricht aus Stuttgart hat Martin Hahn MdL, Landtagsabgeordneter der Grünen für den Bodenseekreis, für Radlerinnen und Radler in Friedrichshafen. Das Land hat auch den nächsten Abschnitt des Velorings in das Radwegeförderprogramm aufgenommen. „Wir wissen noch nicht genau wie sich Corona langfristig auf die Fahrgastzahlen von Bussen und Bahnen auswirken wird“, so Martin Hahn.
„Was wir sicher wissen, ist aber, dass gerade viele aufs Fahrrad umsteigen möchten“, erklärt der Abgeordnete der Grünen. „Deswegen ist es so wichtig, dass Land und Kommunen in umweltfreundliche Mobilität investieren“, sagt Martin Hahn. Der ins Programm 2020 neu aufgenommene Bauabschnitt 2/1 des Velorings Friedrichshafen verläuft im Bereich des Tunnels Waggershausen. Die Teilabschnitte 3/2 und 4/1 in Friedrichshafen sind bereits genauso wie die Hauptradroute Altstadt – Ailinger Straße – Meistershofen (-Oberteuringen) im Programm 2012 bis 2019 berücksichtigt. Neu aufgenommen wurde in Friedrichshafen auch der Bau einer Querungshilfe in der Markdorfer Straße in Kluftern. Träger der Projekte ist jeweils die Stadt Friedrichshafen. Auch Vorhaben des Bodenseekreises stehen bereits im Programm. Konkret sind es der Bau einer Überquerungshilfe mit Anschluss an den Geh- und Radweg am Ortsausgang von Unterraderach an der K 7739, der Neubau eines Radweges zwischen Mückle und Gießenbrücke an der K 7706 sowie im westlichen Bodenseekreis ein Radweg mit Querungshilfe am westlichen Ortsausgang von Frickingen/Leustetten an der K 7785 und die Anlage eines Rad- und Gehweges zwischen Ahausen und Buggensegel im Bereich 48 K 7760 / K 7782. Bei diesem Geh- und Radweg handelt es sich um den ersten Bauabschnitt. Neuaufnahmen von Vorhaben des Bodenseekreises ins Programm 2020 gibt es nicht.
Das Land steigert die Förderung in diesem Jahr auf ein erheblich höheres Niveau. Martin Hahn freut sich und stellt klar: „Besonders bei langfristigen Investitionen müssen jetzt trotz Corona die Weichen richtiggestellt werden.“ Ein zentrales Instrument des Landes für Zukunftsinvestitionen in kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur ist das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). „In das Förderprogramm für den Bereich Rad- und Fußverkehr hat das Land Baden-Württemberg nun Bauvorhaben mit einer Förderhöhe von etwa 58 Millionen Euro neu aufgenommen“, überschlägt Martin Hahn. „Dies ist eine Verdreifachung innerhalb von zwei Jahren.“ Damit setze das Land auch ein Zeichen, dass es mit dem Klimaschutz trotz Pandemie weitergeht.
Die Programmaufnahme ist allerdings noch nicht gleichbedeutend mit einer Förderung. Um eine Förderung nach LGVFG und VwV-LGVFG zu erhalten, müssen die Vorhabenträger nach der Programmaufnahme in einer zweiten Stufe bei den Regierungspräsidien einen formalen Antrag auf Förderung einreichen. Über die Genehmigung und Bewilligung der Förderung entscheiden dann die Regierungspräsidien.