Mit dem neuen Förderprogramm „FreiRäume“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sollen Orte der Begegnung und des gemeinsamen Engagements im ländlichen Raum geschaffen werden.
Ab sofort können sich Gemeinden, Kultureinrichtungen, Vereine und bürgerschaftliche Initiativen mit kreativen Projekten um Fördermittel in Höhe von insgesamt 3 Millionen Euro bewerben. „Ich würde mich freuen, wenn auch eine Scheune, eine ehemalige Gaststätte oder ein leerstehendes Gewerbegebäude im Bodenseekreis dabei wäre“, sagte Martin Hahn MdL, Landtagsabgeordneter der Grünen für den Bodenseekreis. „FreiRäume“ ist Teil des Impulsprogramms der Landesregierung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er erinnerte an die Geschichte der ehemaligen Hämmerle Fabrik in Meersburg, einst Textilfabrik, später von Martin Walser entdeckt und dann lange Jahre Spielstätte des Konstanzer Sommertheaters. „So einen Ort wünsche ich mir wieder“, sagte Martin Hahn. Er denke auch an alte Gasthöfe im Bodenseekreis, die früher Treffpunkte waren und von den Besitzern aufgegeben worden sind.
„Gesellschaftlicher Zusammenhalt braucht gemeinschaftliche Orte, wo Menschen einander begegnen, sich austauschen und Zeit miteinander verbringen können. Wir wollen vor allem dort, wo es nur noch wenige solcher Räume gibt, Möglichkeiten für Begegnung und Platz für neue Ideen schaffen. Kunst und Kultur sind Anziehungspunkte für Austausch und Gemeinschaft“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski in Stuttgart. Aus diesem Grund habe das Kunstministerium ein neues Förderprogramm aufgelegt: „Leerstehende Gebäude in ländlichen Kommunen können durch künstlerische und soziokulturelle Prozesse wiederbelebt, bestehende Kultureinrichtungen für neue Nutzungen geöffnet und zu sogenannten ,Dritten Orten‘ weiterentwickelt werden“, sagte die Staatssekretärin.
Bewerben können sich Vereine und bürgerschaftliche Initiativen, um beispielsweise leerstehende Scheunen und Gaststätten als Räume für künstlerische Projekte, Kurse und Workshops oder als Proberäume umzufunktionieren. Auch die Umnutzung ehemaliger Kirchenräume wird gefördert, wenn diese beispielsweise für Kulturveranstaltungen, Bildungs- und Inklusionsangebote geöffnet werden. Anträge stellen können auch Gemeinden, die beispielsweise ihre Büchereien, Heimatmuseen oder Musikschulen zu kulturellen Begegnungsorten weiterentwickeln und für neue Nutzungen öffnen wollen. Kultureinrichtungen und Einrichtungen kultureller Bildung können Fördermittel beantragen, um sich noch stärker als Begegnungsorte und Ankerpunkte in ländlichen Räumen zu etablieren.
Auch der Musikbereich wird gefördert: Die Linie „Zukunftsmusik“ richtet sich gezielt an Kooperationen von Chören, Ensembles und Orchestern der Amateurmusik mit entsprechenden Partnern aus dem Profibereich. „Sie sind eingeladen, außergewöhnliche Räume aufzuspüren, diese einzurichten und dort Konzerte oder musikalische Aufführungen zu veranstalten“, so Olschowski. „Mit unseren ,FreiRäumen‘ gehen wir neue Wege, um Menschen im Land zusammenzubringen und offene Räume für Austausch und neue Ideen zu schaffen“, so Martin Hahn.
Weitere Informationen
Das Förderprogramm „FreiRäume“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist Teil des Impulsprogramms für den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Landesregierung. Mit 20 Millionen Euro unterstützt das Land
Aktivitäten und Projekte – von der Förderung bürgerschaftlichen Engagements und der Bürgerbeteiligung über die Umsetzung einer Kampagne für eine respektvolle Diskussionskultur in den Sozialen Medien bis hin zur Wiederbelebung öffentlicher Orte im ländlichen Raum. Interessierte können sich bis 5. Juni 2020 für eine Förderung bewerben. Beantragt werden können 10.000 Euro bis maximal 100.000 Euro für eine Projektlaufzeit von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Im Zeitraum vom 4. März bis 16. März 2020 gibt es Informationsveranstaltungen zum Bewerbungsverfahren. Weitere Informationen zur Ausschreibung und die Bewerbungsunterlagen sind abrufbar unter www.mwk.baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen