So lautete das Thema, zu dem Dr. André Baumann und ich auf Einladung der Fraktion LBU/Die Grünen in Überlingen referierten und mit rund 40 Personen diskutierten.
Dr. André Baumann erklärte, dass das Ziel der Landesregierung, bis 2040 klimaneutral zu werden, auch wirtschaftliche Gründe hat, und eine Fläche von rund zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie und Photovoltaik erfordert.
Dabei sei die Windenergie der Lastesel der regenerativen Energie und solle mit 1,8 Prozent den Großteil der zwei Prozent der Landesfläche ausmachen. Der Vollausbau mit Photovoltaik würde in Baden-Württemberg damit nur eine Fläche von etwa 6.000 Hektar erfordern, weniger als für den Maisanbau zum Betrieb von Biogasanlagen erforderlich wäre. Zusätzlich verpflichte die Landesregelung zur Installation von Photovoltaikanlagen im Siedlungsbereich, seit 2022 beispielsweise auch beim Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen für Nicht-Wohngebäude. Ausbau der Windkraft und Stärkung der Artenvielfalt seien gemeinsam möglich und gelängen durch die enge Zusammenarbeit zwischen den Ministerien, betonte André Baumann. Hier solle insbesondere das Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen beschleunigt werden, ohne Abstriche beim Artenschutz.
Dass 6000 Hektar für Photovoltaik durchaus verträglich sind, erklärte ich anhand eines Vergleiches: Obwohl wir in Baden-Württemberg uns nur zu 50 Prozent von eigenen Ressourcen ernähren, werfen wir so viele Nahrungsmittel weg, wie auf einer Anbaufläche von 200.000 Hektar angebaut werden. Bei rund 807.000 Hektar Ackerland in Baden-Württemberg. Was sind dagegen 6000 Hektar für Photovoltaik?
Aber wir wissen, dass dieses Thema ein Spannungsfeld ist und viele unterschiedliche Standpunkte beinhaltet. So wurde von den Teilnehmer*innen rund zwei Stunden lang heiß diskutiert, in welchem Maß Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich untersagt werden soll, was vom Land festgeschrieben und was besser von den Kommunen und Regionalverbänden geregelt werden sollte.