Fast ein Jahr ist es her, daß wir im Landtag das Biodiversitätsstärkungsgesetz verabschiedet haben.
Das Land hat den Natur- und Artenschutz in Baden-Württemberg mit dem Gesetz nach vorn gebracht. Zentrale Ziele sind die Ausweitung des Ökolandbaus bis 2035 auf 30 bis 40 Prozent und die Reduktion des Pestizideinsatzes um 40 bis 50 Prozent bis 2030. Der Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung bekennt sich zu einer konsequenten Umsetzung der festgelegten Vorhaben im Rahmen des Biodiversitätsstärkungsgesetzes.
Der Dialog zwischen Landwirtschaft und Naturschutz wurde verstärkt, Ökoanbauflächen wachsen und Förderprogramme werden angepasst.
Was ist konkret passiert?
Pflanzenschutzmittelreduktion
- Etablierung eines repräsentativen Betriebsmessnetzes auf Basis von Freiwilligkeit und Anonymität der Betriebe gegen Aufwandsentschädigung mit Hilfe der Berufsverbände
- Demonstrationsbetriebe zur Pflanzenschutzmittelreduktion
- Landesspezifische Vorgaben in Schutzgebieten angelehnt an die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes
- Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten ab 01.01.2022
Ausbau des ökologischen Landbaus
- Weiterentwicklung des Aktionsplan „Bio aus Baden Württemberg“
- umfasst die Bereiche Erzeugen, Verarbeiten, Vermarkten bis hin zur Nachfrage und dem Konsum von ökologisch produzierten Lebensmitteln
- Biomusterregionen
- Demonstrationsbetriebe Ökolandbau
- Ökologischer Landbau in der Bildung
Biodiversität
- Demonstrationsbetriebe Biodiversität ab 2021
§ Förderprogramm Baumschnitt-Streuobst - Fortschreibung der Streuobstkonzeption BW
Auch das Sonderprogramm Biologische Vielfalt leistet einen wichtigen Beitrag für den Artenschutz. Das Umweltministerium stellt dafür 13,5 Millionen Euro zur Verfügung um das Sonderprogramm weiterzuführen. Darüber hinaus werden weitere 5 Millionen für die Grundlagenerhebung und das Artenmonitoring zur Verfügung gestellt.