„Wichtiger Beitrag für die Grundversorgung und Wirtschaft vor Ort“
Das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz hat in Stuttgart die unterjährigen Förderungen in Höhe von 8,8 Millionen Euro mitgeteilt. Die Zuschüsse stammen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Das Programm unterstützt insbesondere die Wirtschaft und das Wohnen vor Ort und zielt auf den Erhalt der ländlichen Daseinsvorsorge ab.
Ich freue mich sehr, daß auch der Bodenseekreis mit dabei ist. Im Deggenhausertal erhält Untersiggingen und Urnau einen Zuschlag,
Förderziel: Lokale Daseinsvorsorge stärken, schnelle Umsetzung von Projektvorhaben
Die konsequente Ausrichtung des ELR-Programms an Kriterien wie Energieeffizienz und Klimaschutz lobe ich sehr: „Projekte im Bereich Wohnen und Bauen, die zum Beispiel mit dem nachhaltigen Rohstoff Holz umgesetzt werden, erhalten höhere Zuschüsse.“
Mit der unterjährigen Förderung unterstützt die grün-geführte Landesregierung 162 strukturell bedeutende Projekte mit insgesamt 8,8 Millionen Euro – von der Dorfladen-Modernisierung bis zum Neubau eines Produktionsgebäudes. Knapp ein Drittel der Projekte erhalten einen Förderaufschlag für CO2-speichernde Bauweisen. Unterstützt werden private, kommunale und gewerbliche Vorhaben.
MdL Hahn: „Wohnortnahe Versorgung und wohnortnahes Arbeiten sind das A und O für die Zukunft ländlicher Räume. Wir wollen den ländlichen Raum in seinen Strukturen stärken und ihn für bevorstehende Herausforderungen fit machen – das ist für uns Grüne zentral.“
Hintergrundinformationen:
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2024 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort).
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde.
Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 29. September 2023 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.
Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie in unserem Erklärfilm: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/
Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr