Die Landesregierung hat heute Corona-Hilfsprogramme zu Kunst und Kultur, Bustouristik sowie für Hotels und Gaststätten beschlossen. Alle drei Branchen sind von den wegen Corona weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln in besonderem Maß betroffen.
Mit der Entscheidung für die „Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe“ unterstützt die grün-geführte Landesregierung die Gastronomie und Hotellerie im Land mit bis zu 330 Millionen Euro. Unternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe sollen eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 3.000 Euro für drei Monate sowie 2.000 Euro für jeden Mitarbeiter in Vollzeit ebenfalls für drei Monate erhalten. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat den Auftrag, mit dem Bund verhandeln, dass die Betriebe deswegen nicht auf angekündigte Finanzhilfen des Bundes verzichten müssen. „Die Kneipen, Restaurants und Lokale mussten durch die Corona-Krise schon besonders früh und besonders lange schließen“, so Martin Hahn MdL, Landtagsabgeordneter der Grünen für den Bodenseekreis. Im uns seinen Kolleginnen und Kollegen aus der Landtagsfraktion der Grünen ist es besonders wichtig, dass das Land eine Insolvenzwelle bei Gastronomen verhindert. „An der Gastronomie hängen tausende Arbeitsplätze in Baden-Württemberg und damit auch viele Familien in unserem Land und ganz besonders natürlich auch in der Bodenseeregion“, so Martin Hahn.
Auch das „Corona Notprogramm für Kunst und Kultur“ ist aus Sicht des Wahlkreisabgeordneten von größter Wichtigkeit. Die Hilfe setzt sich aus zwei Teilen zusammen: 40 Millionen Euro gibt das Land für das Notprogramm aus. Davon sind 32,5 Millionen Euro für einen Nothilfefonds für Kunst- und Kultureinrichtungen sowie 7,5 Millionen Euro für das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ und zusätzliche 10 Millionen Euro für Kulturvereine eingeplant. „Das Notprogramm sowie die Soforthilfen für Vereine vervollständigen unsere bisherige Strategie für den Kulturbereich: Wir öffnen dort, wo es vertretbar ist. Proben oder Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Theatern, Soziokulturellen Zentren und anderen kulturellen Veranstaltungsorten sind wieder möglich“, erklärt Martin Hahn. „Zweitens schaffen wir Perspektiven, wo es kalkulierbar ist“, so der Abgeordnete. Mit den Impulsprogrammen „Kultur Sommer 2020“ sowie „Kunst trotz Abstand“ fördert das Land kleinere Veranstaltungsformate aller Sparten unter Pandemie-Bedingungen. Drittens möchte das Land vielfältige Kunst und Kulturlandschaft vor den gravierendsten Folgen der Pandemie schützen. „Existenzielle Notlagen bei Kunst- und Kultureinrichtungen sowie bei Kinos sollen abgewendet werden“, erläutert Martin Hahn.
Geholfen werden soll jetzt auch noch einmal den Busunternehmen. „Wegen des vom 16. März bis zum 15. Juni geltenden Busreiseverbots gab es im Bereich Bustouristik Umsatzrückgänge von in der Regel 100 Prozent“, so Martin Hahn. Auch in nächster Zeit rechnet der Abgeordnete aufgrund der erforderlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften mit starken Rückgängen bei der Bustouristik. Um Insolvenzen zu vermeiden, will das Land den wirtschaftlich besonders betroffenen Unternehmern, zusätzlich zu den bereits bestehenden Bundes- und Landeshilfen, eine einmalige Zuwendung zur Überbrückung eines weiterhin bestehenden Liquiditätsengpasses gewähren. Hierbei sollen zweckgebunden pro Reisebus Landesmittel in Höhe von bis zu 18.750 Euro möglich sein. Grundvoraussetzung – auch um Mitnahmeeffekte auszuschließen – ist aber ein weiterhin bestehendes Liquiditätsproblem der jeweiligen Unternehmen, das ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigen muss.