Die Landwirtinnen und Landwirte, genauer die Landwirtschaftlichen Verbände, haben im März den ersten Volksantrag in der Geschichte Baden-Württembergs mit 90.000 Unterschriften eingereicht. In zehn Punkten forderten die Initiatoren den Landtag auf, sich für den Erhalt der Kulturlandschaft als herausragendem Wert einzusetzen und forderten die gesellschaftliche Anerkennung der Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte. Die Bäuerinnen und Bauern fühlten sich, als sie die Unterschriften sammelten, zu Unrecht als alleinige Verantwortliche für den Artenschwund an den Pranger gestellt. Der Volksantrag war gleichzeitig eine Reaktion auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ für mehr Artenschutz.
Die Landwirtinnen und Landwirte verlangten, dass sich der Landtag zum „flächendeckenden Erhalt der heimischen Landwirtschaft bekennt“. Die Bäuerinnen und Bauern forderten die Landesregierung auf, bestehende Förderprogramme auch pro Umweltschutz und Erhalt der Biodiversität weiterzuentwickeln und den Familienbetrieben eine nachhaltige Perspektive zu geben. Sie verlangten zum Beispiel auch, dass neben der Landwirtschaft ebenso alle weiteren Verursacher des Artenschwunds ihren Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten müssen.
Die Landesregierung hat viele der Forderungen in ihren Beschlussantrag übernommen. Förderprogramme wurden bereits und werden zukünftig dahingehend weiterentwickelt, dass landwirtschaftliche Betriebe – egal ob öko oder konventionell – noch bessere Leistungen für die Artenvielfalt erbringen und dafür finanzielle Unterstützung erhalten können. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang zum Beispiel das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) und die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) des Landes Baden-Württemberg. Beide nehmen im Wesentlichen auch die Artenvielfalt in den Blick und das Land unterstützt mit den Programmen landwirtschaftliche Betriebe dann finanziell, wenn sie sich für den Erhalt der Biodiversität engagieren.
Beschlossen hat der Landtag jetzt einen Kompromiss. So wollte die Landesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf, eine wirkungsvolle Pflanzenschutzmittelreduktionsstrategie umsetzen. Landesweit soll der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2030 um 40 bis 50 Prozent in der Menge verringert werden. Für die Jahre 2023 und 2027 sind Evaluierungen dieses Zieles vorgesehen.
Ab dem Jahr 2022 sollen alle Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten verboten werden. In den weiteren Schutzgebieten und Schutzobjekten wie Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten, Kern- und Pflegezonen der Biosphärengebiete, gesetzlich geschützten Biotopen und Naturdenkmalen soll die Bewirtschaftung nach den verbindlichen Regeln des Integrierten Pflanzenschutzes weiterhin zulässig sein. Martin Hahn, der am Mittwoch dieser Woche im Plenum zum Volksantrag gesprochen hat, geht davon aus, dass mit der jetzt beschlossenen Regelung alle Beteiligten leben können. Die Debatte habe in jedem Fall dazu geführt, dass sich das Ansehen der Landwirtinnen und Landwirte deutlich verbessert und der gesellschaftliche Wert ihrer Arbeit von mehr Menschen und höher geschätzt wird. Die Landwirtschaft ist auch als Folge der Corona-Krise als systemrelevant anerkannt. „Heute denken wir Naturschutz und Landwirtschaft zusammen“, sagt Martin Hahn MdL. „Wir haben es geschafft, den Erhalt der Artenvielfalt und gleichzeitig den Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit zusammen zu führen.“
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