„Wir habe mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz ein hervorragendes Gesetz beschlossen“, sagt Martin Hahn MdL. Das Land hat den Natur- und Artenschutz in Baden-Württemberg mit dem Gesetz nach vorn gebracht. Im Biodiversitätsstärkungsgesetz sieht der Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Bodensee den größten politischen Erfolg dieser Legislatur. Der Verlust der Artenvielfalt – die ökologische Krise – ist die große Krise neben der Klimakrise, so der Agrarpolitiker.
Baden-Württemberg setzt jetzt starke Zeichen.
Das Ziel heißt bis 2035 soll es auf 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökolandbau geben. Die Nachfrage nach Bioprodukten muss deshalb steigen. Die Außer-Haus-Verpflegung, das Essen in Mensen und Kantinen, soll zum neuen großen Markt werden. Der Pestizideinsatz soll im Land drastisch weniger und vielen Tierarten soll so das Überleben erleichtert werden. Durch noch mehr Biotopverbünde entstehen neue zusammenhängende Lebensräume für Insekten und Vögel.
Die Artenvielfalt erhalten ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel, das nicht allein auf eine Berufsgruppe wie die Landwirtinnen und Landwirte abgewälzt werden darf, so Martin Hahn. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher treffen beim Lebensmitteleinkauf jeden Tag eine Entscheidung. Hausbesitzer können blühende Gärten anlegen und damit Lebensräume für Insekten schaffen. „Wir alle müssen unseren Beitrag leisten“, sagt Martin Hahn. In den Doppelhaushalt 2020/21 hat das Land 62 Millionen Euro für die Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes für Naturschutz und ökologische Landwirtschaft eingestellt. Weitere 36 Millionen Euro gibt das Land für das Sonderprogramm biologische Vielfalt aus. „Das sind 100 Millionen Euro für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg“, sagt Martin Hahn. „Damit schlagen wir Pflöcke ein.“